AGB der Podcast-Schneiderei

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Podcast-Schneiderei und ihren Auftraggeber*innen, bzw. Kund*innen und betreffen alle damit verbundenen Dienstleistungen der Podcast-Schneiderei.

(2) Von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder entgegenstehende AGB erkennt die Podcast-Schneiderei nicht an.

(3) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Die Angebote und Services der Podcast-Schneiderei richten sich ausschließlich an Geschäftskunden sowie Unternehmen und nicht an Privatpersonen.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

(1) Die Podcast-Schneiderei wird dem Auftraggeber ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preisen machen. Der Vertrag kommt zustande durch die Angebotsbestätigung des Kunden oder die Auftragsbestätigung seitens der Podcast-Schneiderei.

(2) Die Podcast-Schneiderei hält sich an ihre Angebote vier Wochen lang gebunden. Die Annahme eines von der Podcast-Schneiderei ausgesprochenen Angebots erfolgt durch die Bestätigung des Kunden, durch dessen schlüssiges Handeln (wie z.B. Mitarbeit am Konzept oder in der Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme einer vereinbarten Projektpräsentation.

(3)  Wenn durch den Kunden ein Auftrag erteilt wurde, ohne dass zuvor ein Angebot durch die Podcast-Schneiderei erfolgt war, erfolgt die Vergütung auf Basis der gültigen Stundensätze der Podcast-Schneiderei. Gleiches gilt bei nachträglich durch den Auftraggeber veranlassten Ergänzungen oder Abänderungen des ursprünglichen Auftrags.

(4) Das Angebot der Podcast-Schneiderei versteht sich vorbehaltlich von nicht zu vertretender Preissteigerungen oder -senkungen Dritter auf deren Angebot die Podcast-Schneiderei im Rahmen des Auftrags zurückgreift, sofern kein Fixpreis vereinbart wurde. Bei Angebotspreisabweichungen von mehr als 10 Prozent verpflichtet sich die Podcast-Schneiderei, zuvor die Zustimmung des Auftraggebers zu erfragen.

(5)  Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, insoweit keine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungserbringung, Rücktritt

(1) Die Podcast-Schneiderei berät den Auftraggeber bei der Produktion und dem Handling von Medienproduktionen, darunter insbesondere Podcast und Audioproduktionen in allen Gestaltungsformen. Die genauen Leistungen der Podcast-Schneiderei ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Podcast-Schneiderei. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt die Podcast-Schneiderei ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen.  Nimmt die Podcast-Schneiderei ergänzende Leistungen vor, ohne dass eine ergänzende Vergütungsvereinbarung erfolgt, gilt § 4 Abs. 4.

(3) Soweit der Auftraggeber Aufträge an die Podcast-Schneiderei mündlich erteilt, sind diese bindend. Die Podcast-Schneiderei hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn die Podcast-Schneiderei vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch die Podcast-Schneiderei auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.

(4) Die Podcast-Schneiderei ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Podcast-Schneiderei ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen. Die Podcast-Schneiderei verpflichtet sich, dabei die Interessen des Kunden an erster Stelle zu setzen.

(5) Die Podcast-Schneiderei kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen. 

(6) Die Podcast-Schneiderei ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person oder dem Projekt des Auftraggebers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht, insbesondere unvereinbare politische Anschauungen oder unvereinbares Geschäftsmodell.

(7) Der Auftrag endet mit der Abnahme, ggf. Durchführung der Korrekturphase der vereinbarten Leistung oder nach Ablauf der fest vereinbarten Auftragsdauer.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Anpassung der Vergütung

(1) Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot der Podcast-Schneiderei. Dies kann eine Pauschalvergütung oder eine aufwandabhängige Vergütung (insbes. Stunden- oder Tagessatz) oder eine Laufzeitvergütung sein. Ausschlaggebend sind jeweils die Details aus dem zugrundeliegenden Angebot. 

(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Podcast-Schneiderei ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 40 Prozent des Preises verlangen. Die Podcast-Schneiderei ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Auftraggeber ausgelieferte Projektteile zu verlangen und Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen. 

(4) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise mit einem Pauschalen Stundensatz von 85 Euro zzgl. MwSt. zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Support, Dokumentationen, Schulungen oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten. Sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten. 

(6) Die Podcast-Schneiderei hat nach Ablauf von vier Monaten ab Vertragsschluss das Recht, die mit dem Kunden vereinbarten Preise zu erhöhen. Dazu hat die Podcast-Schneiderei dem Kunden in Textform Allgemeine Geschäftsbedingungen mitzuteilen, dass sie die Preise erhöht, welche Höhe die neuen Preise haben und zu welchem Zeitpunkt die Preiserhöhung in Kraft tritt.

(7) Darüber hinaus kann die Podcast-Schneiderei die Preise immer dann erhöhen, wenn sich die Preise und Kosten erhöhen, die die Podcast-Schneiderei der Kalkulation ihrer Preise gegenüber dem Kunden zugrunde gelegt hat (etwa Preiserhöhungen von Lieferanten oder Herstellern). In diesem Fall teilt die Podcast-Schneiderei dem Kunden schriftlich mit, dass sie die Preise aufgrund gestiegener Kosten erhöht und welche Höhe die neuen Preise haben. Diese Preiserhöhung berechtigt den Kunden nicht, einen zur Podcast-Schneiderei bestehenden Vertrag zu kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die erhöhten Preise gelten als mit Beginn des Kalendermonats vereinbart, in dem die Mitteilung folgt, es sei denn, die Preiserhöhung entspricht nicht der Billigkeit. 

§ 5 Fremdinhalte, Erschwernisse, Gewährleistung

(1) Die Podcast-Schneiderei erstellt die Produktionen im mit dem Auftraggeber vereinbarten Medienformat oder erstellt für diesen Inhalte auf Plattformen oder erbringt Dienstleistungen oder Coachings nach Absprache.

(2) Funktionalitäten und Abspielverhalten können nur im Rahmen der eingesetzten Abspielprogramme gewährt werden. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf eine in dem bestellten Format lauffähige und den vereinbarten Qualitäten entsprechende Medienproduktion. Eine spezifische Funktionalität für ein bestimmtes Abspielgerät (z.B. Smartphones, Tablets oder Computer) und erst recht die Einbindung in Sende- und Distributionssysteme oder Webangebote, auf die die Podcast-Schneiderei keinen Einfluss hat, kann für die verschiedenen Audio- oder Videoplayern und Systeme aber nicht gewährleistet werden. 

(3) Soweit die Podcast-Schneiderei für die Audioproduktion GEMA-geschützte Musik verwendet, wird sie den Auftraggeber darauf hinweisen. Die Podcast-Schneiderei haftet nicht für eventuelle Rechtsverletzungen oder Lizenzgebühren, wenn der Auftraggeber die Aufnahme an nicht der GEMA angeschlossenen Sendestellen veröffentlicht oder die GEMA-Abgaben nicht abführt.

(4) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Podcast-Schneiderei nicht verantwortlich. Die Podcast-Schneiderei ist nicht verpflichtet, diese Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sofern sie gewichtige Risiken erkennt, wird die Podcast-Schneiderei den Kunden darauf hinweisen.

(5)  Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Podcast-Schneiderei selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Podcast-Schneiderei schad- und klaglos. 

(6) Kosten für benötigte Medien, für dritte Software- oder sonstige Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Audio-Software, Plugins, Sprachaufnahmen, besondere Soundeffekte oder Geräusche, vom Kunden gewünschte kostenpflichtige Musik, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Die Podcast-Schneiderei wird den Kunden über entsprechende Kosten wo immer möglich vorab informieren, beraten und Belege oder Angebote vorlegen.

(7) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider, externer Software-Anbieter, Plattform etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich Vergütung oder nach dem gängigen Stundensatz der Podcast-Schneiderei zu zahlen. 

(8) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm zur Verfügung gestellte Medien in der richtigen Größe und Auflösung, im richtigen Datei-, Ton- und Farbformat zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten Vergütung oder mit einem Stundensatz von 85,00 € zzgl. MwSt.zu zahlen.

(9) Der Auftraggeber ist für den Zugang zu den erforderlichen Hosting-Dienstleistern sowie den Social-Media-Plattformen selbst verantwortlich. Die Podcast-Schneiderei kann bestimmte Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden erbringen.  

(10) Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Änderung inbegriffen. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen sind zusätzlich vom nach Stunden anhand der vertraglich vereinbartenVergütung oder – wo dies nicht der Fall ist – mit einem Stundensatz von 85,00 € zzgl. MwSt. zu zahlen. Das Gleiche gilt für nachträglich angebrachte Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.

§ 6 Leistungszeit, höhere Gewalt

(1) Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

(2) Höhere Gewalt oder bei der Podcast-Schneiderei oder ihren Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten oder fällt schon vorher das Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1) Der Kunde unterstützt die Podcast-Schneiderei bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen.Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Podcast-Schneiderei sämtliche erforderlichen Informationen und Daten (z. B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte, vorhandene Accounts auf Plattformen), vollständig sowie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.  

(2) Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, hat die Podcast-Schneiderei dem Kunden nicht zu vergüten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er für seine Social-Media- und/oder Podcast- Accounts eine Datenschutzerklärung sowie ein Impressum benötigt. Diese muss der Auftraggeber selbst verfassen lassen und einbinden.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit der Podcast-Schneiderei erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen. Eine Haftung der Podcast-Schneiderei für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar wären.

§ 8 Haftung

(1) Sofern der Auftraggeber der Podcast-Schneiderei körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Podcast-Schneiderei auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte in Podcast Aufnahmen und Social Media Accounts, die von Dritten stammen (insbesondere Sprache, Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber solche Materialien bei, muss der Auftraggeber selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat.

(3) Eine Recherche der Podcast-Schneiderei wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.  

§ 9 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt

(1) Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Die Podcast-Schneiderei kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

(2) Sollten Informationen, Zugänge, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Audioaufnahmen, Videos, Fotos oder Texte nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Podcast-Schneiderei berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder sofern notwendig, behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen des verspätet übermittelten Materials zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise einer Vergütung nach dem gängigen Stundensatz der Podcast-Schneiderei, zu vergüten. 

(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Podcast-Schneiderei projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, ist die Podcast-Schneiderei berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten der Podcast-Schneiderei eintritt. 

(4) Kommt der Auftraggeber auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Podcast-Schneiderei von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen der Podcast-Schneiderei. 

§ 10 Laufzeit / Kündigung

(1) Beratungs-, Coaching-, Betreuungs- oder sonstige laufzeitabhängige Leistungen können mit einem bestimmten Umfang (z.B. Menge der Social-Media-Posts, Termine, Zahl der Korrekturphasen oder Änderungen an Medienprojekten) und/oder laufzeitabhängig beauftragt sein. Die Vereinbarung eines bestimmten Kontingents oder einer bestimmten Laufzeit sind bindend. 

(2) Der Vertrag kann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden, insofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist. Er kann nach der Mindestlaufzeit von 3 Monaten von jeder der Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Podcast-Schneiderei ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, 

– wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 2 Monate in Verzug gerät

– der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt.

(4) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für die Podcast-Schneiderei unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Podcast-Schneiderei wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre. 

§ 11 Projekt, Abnahme

(1) Projektleistungen, insbesondere Podcast-Produktionen,​ erstellt die Podcast-Schneiderei nach Weisung des Auftraggebers in Projektphasen. Nach​ jeder Projektphase wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Nach der Abnahme durch den Auftraggeber beginnt die nächste Projektphase.  

(2) Die Podcast-Schneiderei wird jedes Gewerk dem Auftraggeber liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Woche auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Auftraggeber keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen.  

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber mit dieser Verpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Auftraggebers entsprechend.  

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Nach Zahlung erwirbt der Auftraggeber an etwaigen Gestaltungen der Podcast-Schneiderei das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht.

(2) Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.

(3) Der Auftraggeber erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Gestaltung, die Audio-Produktion, den Text oder die sonstigen gelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen. 

(4) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Podcast-Schneiderei die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf Ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt. Die Podcast-Schneiderei darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, den Account verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen. 

§ 13 Mängelrechte, Verjährung

(1) Soweit Marketing, Social Media Betreuung, Suchmaschinen-Optimierung oder andere Beratungen Inhalt des Vertrages oder der zu erbringenden Dienstleistung sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht. 

(2) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurück zu führen sind. Werden Änderungen jenseits dessen gewünscht, sind diese zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten. 

(3) Werden durch den Auftraggeber Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung der Podcast-Schneiderei, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 

(4) Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern von der Podcast-Schneiderei für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für die Podcast-Schneiderei nicht verbindlich.

(5) Die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung verjähren in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder die Podcast-Schneiderei hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. 

§ 14 Vertragsunterlagen

(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken, Templates, medialen Gewerken und sonstigen Unterlagen behält sich die Podcast-Schneiderei sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind nicht Gegenstand des Vertrages und der Auftraggeber kann sie nicht herausverlangen.

(2) Der Auftraggeber kann keine Projektdaten oder Rohschnitte verlangen. Die Podcast-Schneiderei wird dem Auftraggeber Dateien im vereinbarten Format zur Abnahme oder zur Verwendung zukommen lassen.

§ 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Podcast-Schneiderei Erfüllungsort.

(2) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Podcast-Schneiderei und Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Begründung.

§ 16 Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Podcast-Schneiderei verpflichtet sich hinsichtlich ihrer Tätigkeit auf die Ziele des Auftraggebers. Alle ihr zur Kenntnis gelangten Geschäftsangelegenheiten, -vorgänge und -geheimnisse werden von ihr bewahrt. Sämtliche Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse über den Auftraggeber werden von der Podcast-Schneiderei strikt vertraulich behandelt. Diese  Verschwiegenheitspflicht gilt selbstverständlich über das Vertragsende hinaus und auch für den Fall eines Nichtzustandekommens des Vertrags.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1)  Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Podcast-Schneiderei Kai-Uwe Vogt, Königsberger Str. 18, 65830 Kriftel
Stand: 17.09.2024

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